SPENDEN
KOPF, HAND +FUSS ist eine gemeinnützige Gesellschaft. Um unsere Bildungsprojekte zu verwirklichen sind wir auf Spenden angewiesen.
Wie kann ich spenden?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, uns mit Ihrer Spende zu unterstützen. Auf der linken Seite führen wir die verschiedenen Möglichkeiten auf.
Wofür wird meine Spende konkret genutzt?
KOPF, HAND + FUSS ist bestrebt, jede Spende für die konkrete Projektverwirklichung zu verwenden und die allgemeinen Verwaltungskosten so gering wie möglich zu halten. Eine Übersicht der aktuellen Projekte finden Sie hier.
Wenn Sie selbst genau festlegen möchten, was durch Ihre Spende finanziert wird, sprechen Sie uns an. Wir werden versuchen, Ihren Wunsch zu erfüllen.
Wir bitten jedoch um Verständnis, dass ein Einzelnachweis der Verwendung nicht für jede Spende möglich ist. Der allgemeine Nachweis erfolgt jährlich im Geschäftsbericht.
Was versteht KOPF, HAND + FUSS unter Gemeinnützigkeit?
Die Gemeinnützigkeit der KOPF, HAND + FUSS gGmbH ist in ihrer Satzung (Gesellschaftsvertrag) definiert. Diese ist Grundlage zur behördlichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Die entsprechenden Passagen der Satzung sind hier aufgeführt:
- Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.
- Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
Kann ich meine Spende von der Steuer absetzen?
Ja, Ihre Spende für KOPF, HAND + FUSS ist steuerlich abzugsfähig und kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sie erhalten automatisch zu Anfang des Folgejahres eine Spendenquittung für das Finanzamt. (Für Spenden bis 200 Euro akzeptiert das Finanzamt auch den Bankbeleg).
(Die KOPF, HAND + FUSS gGmbH ist durch Bescheinigung des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, zuletzt ausgestellt am 13.09.2011 wegen Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie Förderung der Hilfe für Behinderte i. S. des Paragraphen 52 der Abgabenverordnung dazu berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen.)

